Der Ausschuss des TSV Weitingen hat am 23.10.2003 eine Neufassung der Ehrungsordnung beschlossen. Bei der Hauptversammlung am 6.1.2004 wurde der Neufassung einstimmig zugestimmt. Diese Neufassung ersetzt die bisherige Ehrungsordnung vom 8.2.1995
§ 1
Stehen Ehrungen eines oder mehrerer Mitglieder an, so werden diese jährlich an der Hauptversammlung verliehen. Sollte im selben Jahr jedoch ein Vereinsfest veranstaltet werden, entfallen die Ehrungen an der Hauptversammlung und werden am Festabend vollzogen.
§ 2
Für die Ehrung eines Mitgliedes wird die Mitgliedschaft ab Vollendung des zwölften Lebensjahres berechnet.
§ 3
Mitglieder, die sich um den Verien besonders verdient gemacht haben, können vom Ehrungsausschuss durch eine Ehrung "für besondere Verdienste" gewürdigt werden. In diesem Fall braucht die Dauer der Vereinszugehörigkeit nicht berücksichtigt werden.
§ 4
Der Stichtag für eine Ehrung ist der letzte Geschäftstag, also der 31.12. des abgelaufenen Jahres.
§ 5
Als Eintritt zählt grundsätzlich das Jahr, in dem das Mitglied eingetreten ist. Ist ein Mitglied mindestens ein Jahr oder länger aus dem Verein ausgetreten, wird diese Zeit der Unterbrechung nicht mit angerechnet.
Die Ehrungen und ihre Bedingungen
Bronzene Ehrennadel:
- 10 Jahre aktive Tätigkeit
- 15 Jahre Mitgliedschaft
- Besondere Verdienste
Silberne Ehrennadel:
- 25 Jahre Mitgliedschaft
Silberne Ehrennadel für besondere Verdienste:
- Bronzene Ehrennadel und besondere Verdienste
Goldene Ehrennadel:
- 40 Jahre Mitgliedschaft
Goldene Ehrennadel für besondere Verdienste:
- Bronzene und Silberne Ehrennadel und besondere Verdienste
Ehrenmitgliedschaft:
- Mindestalter 60 Jahre
- Goldene Ehrennadel
- langjährige Hauptfunktion im Verein
Die Ehrenmitgliedschaft beinhaltet Beitragsfreiheit und freien Eintritt bei allen Vereinsveranstaltungen.
Die Verleihung der Goldenen Ehrennadel für besondere Verdienste und die Ehrenmitgliedschaft werden beurkundet.